Transparent informiert

Privatpraxis & Kosten

Klare Information vor planbaren Leistungen.

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Transparent. Verständlich. Planbar.
01

Privatversicherte

Erstattung nach individuellem Tarif.

02

Beihilfeberechtigte

Abrechnung transparent nach GOÄ.

03

Selbstzahlerinnen

Planbare Leistungen werden vorab erläutert.

04

Zusatzleistungen

Nutzen, Grenzen und Kosten besprechen wir vorher.

Häufige Fragen

Damit Sie vorher wissen, woran Sie sind.

Verbindliche Kosten ergeben sich erst aus dem individuellen Behandlungsumfang.

Wer kann einen Termin vereinbaren?

Die Praxis steht Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlerinnen offen. Gesetzlich Versicherte können Leistungen als Selbstzahlerinnen in Anspruch nehmen.

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Umfang und Kosten richten sich nach Beratung, Untersuchung und tatsächlich erbrachten Leistungen.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Die Erstattung hängt vom persönlichen Tarif, der Beihilfe oder weiteren Vereinbarungen ab. Eine vollständige Kostenübernahme kann durch die Praxis nicht zugesichert werden.

Erhalte ich vor einer Selbstzahlerleistung eine Kosteninformation?

Ja. Planbare Zusatz- oder Selbstzahlerleistungen werden vorab erläutert. Bei umfangreicheren Behandlungen kann eine schriftliche Kostenübersicht vereinbart werden.

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